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Image by Srdjan Ivankovic

DGUV (ehemals UUV)

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Die Maschinenprüfung ist gemäß den Vorgaben der DGUV gesetzlich erforderlich. Wenn Sie diese Vorschriften nicht einhalten, können bei einer Kontrolle erhebliche Bußgelder verhängt werden. Darüber hinaus können noch gravierendere Folgen eintreten. Eine bewusste Missachtung der Pflicht zur Überprüfung Ihrer Betriebsmittel kann sogar als Straftat gewertet werden. Um solche Konsequenzen zu vermeiden, ist es unerlässlich, regelmäßige Prüfungen Ihrer Maschinen durchzuführen. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern schützt auch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und die Integrität Ihres Betriebs.​

Produktprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die im Betrieb verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig zu überprüfen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Gemäß § 10 der Verordnung muss der Unternehmer sicherstellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage an einem neuen Standort oder auf einer neuen Baustelle einer Prüfung unterzogen werden. Zusätzlich sind diese Arbeitsmittel einer regelmäßigen Überprüfung durch eine qualifizierte Person zu unterziehen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit im Betrieb zu gewährleisten.

 

Wiederkehrende Prüfungen (§ 14 Abs. 2 der BetrSichV)

Pressen sind in aller Regel Schäden verursachenden Ereignissen ausgesetzt und fallen daher unter § 14 Abs. 2 der BetrSichV.

 

In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch ein duales System gewährleistet, das sowohl staatliche Institutionen als auch die gesetzliche Unfallversicherung einbezieht. Diese beiden Strukturen spiegeln sich in den Vorschriften und Regelwerken zum Arbeitsschutz wider. Das Regelwerk umfasst nicht nur staatliche Gesetze und Verordnungen, sondern auch die Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung, die dem Präventionsauftrag gemäß § 14 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) dient.

Zu den verbindlichen Vorgaben der Unfallversicherungsträger gehören die DGUV Vorschriften, die als Unfallverhütungsvorschriften bekannt sind. Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) setzt sich aus DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen zusammen. Diese Dokumente bieten Unternehmern und Versicherten wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Sicherheits- und Gesundheitsverpflichtungen. Zudem dienen die DGUV-Schriften als Leitfaden, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen sowohl der DGUV Vorschriften als auch des allgemeinen Arbeitsschutzes eingehalten werden.

 

Produkte wie Maschinen, elektrische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen müssen höchste Sicherheitsstandards erfüllen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie sollten nicht nur sicher sein, sondern auch einen optimalen Schutz bieten. Die Bereitstellung von sicheren und gesundheitsfördernden Produkten ist daher eine grundlegende Voraussetzung für effektiven Arbeitsschutz in Unternehmen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die gesetzliche Unfallversicherung maßgeblich dazu beigetragen, ein hohes Sicherheitsniveau zu etablieren und kontinuierlich zu verbessern. Dies hat dazu geführt, dass Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsumfeld besser geschützt sind und das Risiko von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen signifikant reduziert wurde.

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Prüfung Ihrer Anlagen bei uns in Auftrag geben möchten. Bei Ihrer Zustimmung erstellen wir zunächst einen detaillierten Plan für die Prüfung Ihrer Maschinen und setzen diesen anschließend schnell und zuverlässig in Ihrem Betrieb um. Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Sie ein digitales Prüfprotokoll, das alle Ergebnisse umfassend dokumentiert. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, werden diese ebenfalls vermerkt.

Zusätzlich bieten wir Ihnen eine persönliche Nachbesprechung an, in der wir die Ergebnisse gemeinsam durchgehen und besprechen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Um sicherzustellen, dass Sie keine Fristen versäumen, bieten wir Ihnen zudem einen automatischen Überwachungsservice für die Prüffristen an. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, ohne sich um diese Aufgabe kümmern zu müssen. Zusammengefasst bieten wir Ihnen einen umfassenden Komplettservice für die Prüfung Ihrer Betriebsmittel gemäß den DGUV-Vorgaben (UVV) an.

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NORMEN

DIN EN ISO 12100

Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung
und Risikominderung


Richtlinie EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 des Europäischen Parlaments 


TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen,
Technische Regel für Betriebssicherheit,

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
(Betriebssicherheitsverordnung –
BetrSichV) vom 03. Februar 2015, (Bundesgesetzblatt
I S. 49), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2019
(BGBl. I S. 554)


DGUV Information 209-030 „Pressenprüfung“
Fachbereich Holz und Metall
FB HM der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV

DIN EN ISO 13849-1

Sicherheit von Maschinen ‒ Sicherheitsbezogene Teile von
Steuerungen ‒ Teil 1 und 2: Allgemeine Gestaltungsleitsätze

 

DIN EN IEC 61496-1 VDE 0113-201:2021-06

Sicherheit von Maschinen ‒ Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen ‒
Teil 1: Allgemeine Anforderungen und
Prüfungen, Ausgabe 2014-05

 

DIN EN IEC 62046 VDE 0113-211

Sicherheit von Maschinen ‒ Anwendung von Schutzeinrichtungen
zur Anwesenheitserkennung von
Personen


DIN EN ISO 13855

Sicherheit von Maschinen ‒ Anordnung von Schutzeinrichtungen
im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten
von Körperteilen

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